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Führerschein

Klassen C

C1

Erlaubt das Fahren von mittelschweren Lastkraftwagen zwischen leichten und schweren Lastkraftwagen.

Fahrzeugart:
Kraftfahrzeuge (außer Klassen AM, A1, A2, A)

  • über 3500 kg bis 7500 kg
  • bis 8 Personen außer dem Fahrer

auch mit Anhänger

  • bis 750 kg

Mindestalter:
18 Jahre

Eingeschlossen:
siehe B

Bemerkungen:
-

C1E

Für das Führen von Fahrzeugen der Klasse C1 mit Anhängern über einer leichten Gewichtsgrenze.

Fahrzeugart:
Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug

1. der Klasse C1 mit (Sattel-) Anhänger

  • über 750 kg (Kombination max. 12000 kg)

2. der Klasse B mit (Sattel-) Anhänger

  • über 3500 kg (Kombination max. 12000 kg)

Mindestalter:
siehe C1

Eingeschlossen:
BE
D1E wenn D1 vorhanden

Bemerkungen:
-

C

Für das Führen von schweren Lastkraftwagen über einer festgelegten Gewichtsgrenze.

Fahrzeugart:
Kraftfahrzeuge (außer Klassen AM, A1, A2, A)

  • über 3500 kg
  • bis 8 Personen außer dem Fahrer

auch mit Anhänger

  • bis 750 kg

Mindestalter:
a) 21 Jahre
b) 18 Jahre

  • nach Erwerb "Grundqualifikation BKF" **
  • im Rahmen der Ausbildung als "Berufskraftfahrer/in", "Fachkraft im Fahrbetrieb" oder vergleichbarem Ausbildungsberuf

Eingeschlossen:
C1

Bemerkungen:
Unter 21 Jahren bzw. vor Erwerb der Qualifikation oder vor Ende der Ausbildung nur Fahrten im Inland und im Rahmen der Ausbildung

CE

Berechtigt zum Führen von Lastkraftwagen der Klasse C mit schweren Anhängern.

Fahrzeugart:
Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C

mit (Sattel-) Anhänger

  • über 750 kg

Mindestalter:
siehe C

Eingeschlossen:
C1E/ BE/ T
D1E wenn D1 vorhanden
DE wenn D vorhanden

Bemerkungen:
siehe C

Unser Ausbildungsfahrzeug