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Führerschein

Klassen B

B

Für das Fahren von Personenautos und kleinen Transportern bis zu einer bestimmten Gewichtsgrenze.

Fahrzeugart:
Kraftfahrzeuge (außer Klassen A1, A2, A)

  • bis 3500 kg
  • bis 8 Personen außer dem Fahrer

auch mit Anhänger

  • bis 750 kg
  • über 750 kg (Kombination max. 3500 kg)

Mindestalter:
a) 18 Jahre
b) 17 Jahre

  • bei Teilnahme am "Begleiteten Fahren"
  • im Rahmen der Ausbildung als "Berufskraftfahrer/in", "Fachkraft im Fahrbetrieb" oder vergleichbarem Ausbildungsberuf

Eingeschlossen:
AM/ L

Bemerkungen:
Unter 18 Jahren nur Fahrten im Inland bzw. nur Fahrten im Rahmen der Ausbildung

B96

Ermöglicht das Ziehen schwererer Anhänger mit einem Auto, ohne die vollen Anforderungen der Klasse BE zu erfüllen.

Fahrzeugart:
Fahrzeugkombinationen aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B

mit Anhänger

  • über 750 kg (Kombination max. 4250 kg)

Mindestalter:
siehe B

Eingeschlossen:
siehe B

Bemerkungen:
Erwerb durch Fahrerschulung

BE

Ermöglicht das Ziehen schwererer Anhänger mit einem Auto.

Fahrzeugart:
Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B

mit (Sattel-) Anhänger

  • bis 3500 kg

Mindestalter:
siehe B

Eingeschlossen:
siehe B

Bemerkungen:
Erwerben durch praktische Prüfung