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Führerschein

Klasse T

T

Ermöglicht das Fahren von landwirtschaftlichen Fahrzeugen und Traktoren mit höherer Geschwindigkeit sowie das Ziehen von Anhängern für spezifische land- oder forstwirtschaftliche Zwecke.

Fahrzeugart:
1. Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschienen

  • bis 60 km/h
  • auch mit Anhänger

2. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen (für land- und forstwirtschaftliche Zwecke), jeweils

  • bis 40 km/h
  • auch mit Anhänger

Mindestalter:
16 Jahre

Eingeschlossen:
AM/L

Bemerkungen:
Zugmaschinen über 40 km/h erst ab 18 Jahren

Unser Ausbildungsfahrzeug