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Führerschein

Klasse L

L

Für das Führen von land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen und Arbeitsgeräten bis zu einer bestimmten Geschwindigkeit.

Fahrzeugart:
1. Land- oder Forstwirtschaftliche Zugmaschinen

  • bis 40 km/h
  • auch mit Anhänger (bis 25 km/h)

2.Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler
und andere Flurförderzeuge, jeweils

  • bis 25 km/h
  • auch mit Anhänger

Mindestalter:
16 Jahre

Eingeschlossen:
-

Bemerkungen:
-

Unsere Ausbildungsfahrzeuge